Im ersten Teil dieser Beitragsreihe zu den rechtlichen Grenzen des Social Media Marketing (SMM) sind die wesentlichen gesetzlichen Rahmenbedingungen dargestellt worden. Mindestens ebenso wichtig sind allerdings die Nutzungsbedingungen (auch Terms of Service (ToS)) der Plattform auf der Werbemaßnahmen durchgeführt werden sollen.
Den Betreibern von Social Networks steht das sogenannte „virtuelle Hausrecht“ zu, aufgrund dessen diese die „Spielregeln“ festlegen können, was auf der Plattform zulässig und was verboten sein soll. Unter bestimmten Voraussetzungen (Stichwort: Haftung für User Generated Content) können die Plattformbetreiber auch für das verantwortlich gemacht werden, was Dritte auf der Seite einstellen. Insoweit liegt es im höchsteigenen Interesse des jeweiligen Betreibers, die Grenzen der Plattformen klar zu kommunizieren und über die jeweiligen Nutzungsbedingungen auch mit dem jeweils angemeldeten Nutzer rechtsverbindlich zu vereinbaren.