Mit der Entwicklung des sogenannten Web 2.0 geht es einher, dass jedem Nutzer des Internets eine Vielzahl von Seiten zur Verfügung stehen, auf denen er alle Arten von Inhalten einstellen kann. Das sogenannte Social Web (oft auch als „Mitmachweb“ bezeichnet) eröffnet jedem die Möglichkeiten sich vom reinen Konsumenten im Internet nun auch zum Produzenten aufzuschwingen.
Seien es Fotos die auf eine Vielzahl von Bilderplattformen wie flickr hochgeladen werden können, über Videos die bei youtube, Myvideo und Co einer breiten Masse zur Verfügung gestellt werden können, bis hin zu reinen Textbeiträgen, die in Foren oder einfach als Kommentare auf Blogs oder anderen Seiten veröffentlicht werden. Dieses Phänomen des User Generated Content (UGC) – oder auf deutsch: nutzergenerierter Inhalte – beschäftigt zunehmend, vor allem im Hinblick auf eine mögliche rechtliche Verantwortlichkeit des jeweiligen Plattformbetreibers, die Gerichte in Deutschland und weltweit.