Mobile & Recht – Rechtliche Grundlagen für mobile Applikationen (Apps)

Seit über einem Jahr haben bei uns in der Kanzlei die Anfragen nach rechtlicher Beratung bezüglich der Entwicklung und dem Angebot von mobilen Applikationen (nachfolgend Apps) stark zugenommen. Diese Entwicklung möchte ich zum Anlass nehmen in der nachfolgenden dreiteiligen Beitragsreihe die wesentlichen rechtlichen Anforderungen darzustellen und zu erläutern.

Dieser erste Beitrag erläutert einige rechtliche Grundlagen und gibt allgemeinere Hinweise zur Gestaltung der Nutzungsbedingungen und Datenschutzerklärung von Apps. Der in Kürze erscheinende zweite Teil wird sich vor allem mit den diversen datenschutzrechtlichen Implikationen befassen, der dritte Part wird wichtige Anforderungen an die Datensicherheit enthalten, die teilweise schon bei der Programmierung, teilweise bei dem „Betrieb“ der App vom jeweiligen Anbieter sichergestellt werden sollten. Für unsere Mandanten haben wir zudem eine Checkliste entworfen, die die wesentlichen rechtlichen Anforderungen zusammenfasst, die etablierte Unternehmen und Startups, bei der Gestaltung von Apps und mobilen Geschäftsmodellen beachten sollten. Diese Checkliste kann per E-Mail unter cu@bartsch-rechtsanwaelte.de bei uns angefordert werden. [mehr lesen]

Whatsapp & Recht – FAQ zur Zulässigkeit der Kundenkommunikation über Mobile Messenger

Whatsapp hat als nutzerfreundlicher Instant Messenger, mit dem man einfach und kostengünstig Texte, aber auch Bilder und Videos an andere Smartphone-Besitzer versenden kann, die mobile Kommunikation revolutioniert. Zwischenzeitlich zählt Whatsapp offensichtlich 32 Millionen Nutzer in Deutschland und 700 Millionen weltweit. Wieder einmal ein Beleg dafür, dass etablierte „Player“ es verpasst haben, die Veränderungen durch die Digitale Transformation rechtzeitig zu erkennen und dem Kunden entsprechende Produkte anzubieten. So kommt es, dass Startups sich weit offene Märkte durch entsprechende Einfachheit, Benutzerfreundlichkeit und sozialer Vernetzung innewohnende Dynamiken erobern. WhatsApp ist also zunächst einmal ein beeindruckendes Phänomen, dass kürzlich von Facebook für – sage und schreibe – 19 Milliarden Dollar übernommen worden ist. [mehr lesen]