Das Landgericht Berlin hat in einer aktuellen Entscheidung (Az. 27 O 190/10) festgestellt, dass ein Seitenbetreiber auch für die Inhalte verantwortlich gemacht werden kann, die er per RSS-Feed automatisiert in die eigene Webseite integriert.
Bei RSS-Feeds oder Atom-Feeds handelt es sich um Inhalte eines bestimmten Formats, die automatisch an die weitergeleitet werden, die den jeweiligen Feed abonniert haben. Über diese in den Sozialen Medien weit verbreitete Funktionalität können ohne großen technischen Aufwand auch fremde Inhalte (z.B. Newsticker oder Blogbeiträge) auf der eigenen Webseite eingebunden werden.