Aktuelles Urteil des Kammergericht zur Kennzeichnungspflicht im Influencer Marketing in Sachen Vreni Frost zeigt: Auf den Inhalt des jeweiligen Posts kommt es an !

Seit Monaten herrscht in der Influencer Marketing Branche Verunsicherung über die Frage, wann und wie die eigenen Beiträge bei Instagram, Youtube & Co  als Werbung zu kennzeichnen sind. Aufgrund zahlreicher Abmahnungen des Verbands Sozialer Wettbewerb bzw. nachfolgender gerichtlicher Auseinandersetzungen ist zwischenzeitlich allen Beteiligten klar geworden, dass das Ausnutzen bestehender „Graubereiche“ rechtliche Folgen haben kann.

Spätestens seit dem Urteil des OLG Celle gegen die Drogeriemarktkette Rossmann ist zudem klar, dass nicht nur die Influencer, sondern auch die werbenden Unternehmen bei Verstößen gegen die Kennzeichnungspflicht rechtlich in Anspruch genommen werden können. [mehr lesen]

OLG Celle verurteilt die Drogeriemarktkette Rossmann wegen mangelnder Kennzeichnung bei Influencer Marketing – Was Unternehmen, Agenturen und Influencer nun beachten sollten

Das OLG Celle (Az. 13 U 53/17) hat die Drogeriemarktkette Rossmann mit Urteil vom 06.07.2017 kürzlich wegen eines nicht ausreichend gekennzeichneten Instagram Postings eines von Rossmann bezahlten Influencers zur Unterlassung verurteilt. Sollte Rossmann das eigene Influencer Marketing zukünftig nicht hinreichend kennzeichnen, droht ein Ordnungsgeld von bis zu 250.000 €.

Nachdem das Thema Kennzeichnungspflichten in Social Media nun doch schon seit einiger Zeit kursiert und sich die rechtlichen Risiken durch die Abmahnwelle des Verbandes Sozialer Wettbewerb, aber auch durch das kürzliche Bußgeld gegen den Youtuber Flying Uwe zunehmend verschärfen, sollten Unternehmen, beteiligte Agenturen wie auch Influencer sich unbedingt mit den Folgen des Urteils auseinandersetzen und die rechtlichen Anforderungen im Bereich Influencer Marketing unverzüglich umsetzen. [mehr lesen]

Influencer Marketing & Recht – Erste Abmahnungen des Verbands Sozialer Wettbewerb wegen fehlender Werbekennzeichnung bei Instagram

Nachdem die Landesmedienanstalt Hamburg Schleswig Holstein den Youtuber Flying Uwe gerade erst vor zwei Wochen mit einer Geldbuße von 10.500 Euro belegt hatte, weil er drei Werbevideos nicht eindeutig gekennzeichnet hatte (siehe Landesmedienanstalt belegt Youtuber mit 10.500 Euro Bußgeld wegen fehlender Werbekennzeichnung), droht Influencern, die ihre werblichen Inhalte nicht mit der nötigen Werbekennzeichnung versehen, nun auch von anderer Stelle rechtliches Ungemach.

A. Erste Abmahnungen des Verbands Sozialer Wettbewerb wegen fehlender Werbekennzeichnung

Offensichtlich mahnt der Verband Sozialer Wettbewerb, der bereits wegen einer Vielzahl unterschiedlichster wettbewerbsrechtlicher Abmahnungen zu zweifelhafter Bekanntheit gelangt ist, aktuell vermehrt Influencer wegen fehlender Werbekennzeichnung ab. Allein in der letzten Wochen haben mich mehrere Mandatsanfragen erreicht, in denen Betreiber von Social Media Präsenzen wegen konkreter Postings abgemahnt worden sind, weil diese nicht als Werbung gekennzeichnet waren. [mehr lesen]

Influencer Marketing & Recht – Landesmedienanstalt belegt Youtuber mit 10.500 € Bußgeld wegen fehlender Werbekennzeichnung

Nun ist es also passiert…  Nachdem neben den Landesmedienanstalten zahlreiche Rechtsanwaltskollegen und –kolleginnen schon seit einiger Zeit darauf hinweisen, dass die Pflicht zur Kennzeichnung von Werbung nicht nur in TV und Radio, sondern eben auch in den Sozialen Medien gilt, scheint es nun ernst(er) zu werden.

Mit Pressemitteilung vom 08.06.2017  hat die Medienanstalt Hamburg Schleswig Holstein nämlich mitgeteilt, dass man den Youtuber „Flying Uwe“ wegen fortgesetzter Verstöße gegen die Werbekennzeichnungspflichten in drei Youtube Videos aus §§ 58 Abs. 3 in Verbindung mit § 7 Abs. 5 des Rundfunkstaatsvertrags (RStV) mit einer Geldbuße von 10.500 € belegt hat. [mehr lesen]

Influencer Marketing & Recht – Schleichwerbung bei Instagram, Facebook & Co

Markus Lanz bringt es in seiner Talkshow nach der launigen Erzählung von Germany´s Next Top Model Teilnehmerin Marie Nasemann über die weit verbreitete Praxis verdschleierter Werbung durch Prominente bei Twitter, Facebook & Co mit der Bemerkung

„Das ist Schleichwerbung, so nennt man das im ZDF“

auf den Punkt. Zahlreiche Postings von (Halb-)Prominenten (sog. Testimonials) über Produkte in den Sozialen Medien sind nicht von der Begeisterung für das Produkt veranlasst, sondern vertraglich geregelt und damit schlussendlich nichts anderes als bezahlte Werbung, die ohne entsprechende Kennzeichnung eben als verschleierte Werbung verboten ist. [mehr lesen]