Präsentation „Facebook & Recht – Rechtlich abgesichert im Jahr 2014“ von der AllFacebook Konferenz 2014

Heute findet die mittlerweile 5. Allfacebook Konferenz in München statt. Wieder einmal haben Phillip Roth und Jens Wiese ein spannendes Programm rund um Facebook zusammengestellt.

Über 400 Teilnehmer haben den Weg ins Konferenzzentrum in München gefunden, um sich über Chancen und Risiken von Facebook zu informieren.

   

Nachdem ich heute schon einiges über die (mobile) Zukunft von Facebook, neue Ideen für mehr Reichweite in Zeiten der „Newsfeed-Krise“ und die Optimierung von Social Sharing erfahren durfte und mit Enrico nette Daumen Fotos machen konnte, freue ich mich ab 17 Uhr selbst mit einem Vortrag zum Thema „Facebook & Recht – Rechtlich abgesichert im Jahr 2014“  beitragen zu können. [mehr lesen]

Virales Marketing & Co – Rechtliche Anforderungen an die Transparenz moderner Werbeformen

Seit Anfang der Woche verbreitet sich das untenstehende Video „First Kiss“ von Tatia Pilieva auch in Deutschland viral im Netz. Zahlreiche Nutzer teilen das Video, in dem sich angeblich fremde Personen im Rahmen eines freiwilligen Versuchs das erste Mal vor der Kamera küssen sollen.

Die Begeisterung über das Video ist nun ein wenig dadurch getrübt worden, dass in Blogbeiträgen und   zahlreichen  Medien darauf hingewiesen  wird, dass es sich bei den Akteuren um Schauspieler handelt und das Video und damit auch dessen Verbreitung primär werblichen Interessen und nicht dem romantischen Thema des ersten Kusses unter Fremden folgt. Offensichtlich fühlen sich einige Nutzer dadurch getäuscht, dass der Versuch durch Schauspieler gespielt wird bzw. man den Werbecharakter des Videos nicht unmittelbar erkennt. [mehr lesen]

LG Frankfurt: Einbindung von Trackingtools (hier Piwik) ohne ausreichende Datenschutzerklärung und Widerspruchsbelehrung abmahnfähig

Schon mehrfach habe ich mich hier in diesem Blog mit der Frage auseinandergesetzt, ob Verstöße gegen datenschutzrechtliche Vorgaben auch Wettbewerbsverstöße darstellen. Die Antwort hierauf ist von elementarer Bedeutung für die Abmahnfähigkeit von Datenschutzverstößen.

Vor einiger Zeit hatte das LG Berlin festgestellt, dass der Facebook Like Button auch im Falle einer datenschutzwidrigen Einbindung von Wettbewerbern nicht abgemahnt werden könne, weil es sich bei den zugrundeliegenden Vorschriften des Telemediengesetz (konkret §§ 13 TMG) nicht um Marktverhaltensregeln handele. Auf Grundlage dieser Entscheidung konnte man davon ausgehen, dass zumindest die Wettbewerber eines Unternehmens wettbewerbsrechtlich nicht gegen die Einbindung des Facebook Like Button  vorgehen konnten. [mehr lesen]