Big Data & Recht – Wem „gehören“ eigentlich Daten oder wie Google nun gegen SEO-Tools vorgeht

Erst kürzlich habe ich mich in dem Beitrag „Big Data & Recht – Herausforderungen für den Datenschutz und die Causa O2“ mit der datenschutzrechtlichen Seite von Big Data auseinandergesetzt. Damals war schon dieser zweite Teil zum Thema „Big Data“ geplant, der die Frage beleuchten soll, wem öffentlich im Internet zugängliche Daten eigentlich „gehören“.

Technische Möglichkeiten über automatische Suchroboter (sogenannte „Bots“) wie das  Crawling, Spidering oder Screen Scraping (vgl auch „Screen Scraping – Wann ist das Auslesen und die Veröffentlichung fremder Daten zulässig ?“ ) machen es sehr einfach, zahlreiche Daten aus dem Internet zu durchsuchen, zu speichern und dann für eigene Zwecke zu systematisieren bzw. Dritten in neu zusammengestellter Form zur Verfügung zu stellen. Der Kampf  um das Recht, entsprechende Daten auszuwerten bzw. zu verwerten, hat gerade erst begonnen. [mehr lesen]

Screen Scraping – Wann ist das Auslesen und die Veröffentlichung fremder Daten zulässig ?

Die Masse an Informationen im Internet macht es zunehmend schwieriger sich in der Vielzahl von Angeboten zu orientieren, Relevantes von Irrelevantem zu trennen oder auch sich einfach einen Überblick zu verschaffen.

Aus diesem Grund wird (wohl zu Recht) oft prognostiziert, dass Aggregatoren (oder anderen Intermediären) im Internet die Zukunft gehört. Aggregatoren sammeln alle Arten von (Medien-)inhalten und Informationen und stellen diese für eine bestimmte Zielgruppe in aufbereiteter Form neu zusammen. [mehr lesen]