Das Einbetten („Embedding“) von Videos aus Plattformen wie Youtube, Vimeo & Co ist heute ohne große technische Hürden für private und professionelle Webseiten möglich und daher weit verbreitet. Durch einfaches Kopieren des jeweiligen „Embedding Links“, einem einfachen HTML-Text, lassen sich die eigenen Webpräsenzen durch interessante Inhalte anreichern.
Bisher lagen unterschiedliche Gerichtsentscheidungen zu der Frage vor, ob das Einbinden fremder Inhalte eine Urheberrechtsverletzung des Einbindenden darstellen kann oder nicht.