Die Hamburger Gerichte sind bereits für ihre eigene Auffassung des Telemediengesetzes (TMG) und für die strengen Anforderungen, die seitens des Gerichts an die Plattformbetreiber gestellt werden, bekannt. Vor einiger Zeit hatte das OLG Hamburg (Az.: 5 U 165/06) erneut über die Frage zu entscheiden, inwieweit ein Plattformbetreiber (im konkreten Fall ein Themenportal für Kochrezepte) für die von Dritten eingestellten Inhalte (User Generated Content) verantwortlich gemacht werden kann. Auch wenn diese (inzwischen rechtskräftige) Entscheidung nicht mehr ganz aktuell ist, möchte ich noch einmal die wesentlichen Argumente durchleuchten, weil sich anhand der streitgegenständlichen Fragen gut verdeutlichen lässt, auf welche Gesichtspunkte Plattformbetreiber im Zusammenhang mit der Haftung für nutzergenerierte Inhalte achten sollten.
Nachlese Barcamp Stuttgart und Barcamp Berlin
Nachdem mich das operative Geschäft eine Weile vom bloggen abgehalten hat, möchte ich es nun nicht versäumen, ein paar Worte zu meinen letzten beiden Barcamps zu verlieren.
Während ich das Barcamp Stuttgart vom 26.-28.09.2008 noch mitorganisiert habe, durfte ich am letzten Wochenende das Barcamp Berlin in der Telekomzentrale entspannt als Teilnehmer genießen.
Barcamp Stuttgart
Wir hatten mit 200 Teilnehmern ein volles Haus, nicht nur zahlenmäßig viele Sessions, sondern auch inhaltlich ein – wie ich finde – qualitativ hochwertiges Programm.