Rechtslage zu „Bloggergate“ – Wettbewerbsrechtliche Bewertung bei Schleichwerbung über Links

Nach der weiterhin spannenden Auseinandersetzung zwischen Nerdcore und Euroweb geht nun mit „Bloggergate“ eine weitere Welle durch die Internetlandschaft, die neben moralischen auch erhebliche rechtliche Aspekte hat, die für die Beurteilung und Bewertung der Angelegenheit eine maßgebliche Rolle spielen.

Sascha Pallenberg von netbooknews sind Informationen zugespielt worden, aus denen sich offensichtlich ergibt, dass die Firma onlinekosten GmbH zahlreiche kleinere Blogs mit einem Angebot kontaktiert hat, eine „Kooperation“ mit dem von ihr betriebenen Blog BasicThinking einzugehen. Die Zusammenarbeit bestand in einer monatlichen Vergütung von Seiten des onlinekosten GmbH an den Blogger dafür, dass er im Zusammenhang mit bestimmten werblich geprägten „keywords“ Links auf bestimmte Webseiten einiger bekannter Unternehmen setzen sollte. Solche Links sollen für ein besseres Ranking bei Google & Co unter ebendiesen „keywords“ sorgen. [mehr lesen]

Rechtliche Bewertung der Sache Euroweb vs. Nerdcore – Domain wurde gepfändet

Die Auseinandersetzung zwischen der Firma Euroweb und dem bekannten Blogger Rene Walter bewegt heute grosse Teile des deutschen Internets (siehe auch die gute Zusammenfassung der Ereignisse bei netzpolitik.org).

Offensichtlich hatte die Firma Euroweb den Betreiber des Blog nerdcore.de, Rene Walter, vor einiger Zeit wegen vermeintlich rufschädigender Äußerungen abgemahnt. Nachdem dieser nicht reagiert hatte, ist Euroweb wohl gerichtlich gegen Rene Walter vorgegangen und hat sich – wenn die vorliegenden Informationen richtig sind – vor Gericht auch durchgesetzt. Auf Grundlage dieser Gerichtsentscheidung ist seitens Euroweb nun die Pfändung der Domain betrieben worden, was dazu geführt hat, dass als Domaininhaber seit gestern der Geschäftsführer von Euroweb als Domaininhaber bei der Registrierungsstelle DENIC verzeichnet und das Blog offline ist. [mehr lesen]

Einräumung von Nutzungsrechten bei Facebook, Youtube &Co – Auswirkungen für Verbraucher und Unternehmen

Social Media Marketing ist in aller Munde. Zahlreiche Unternehmen sind bereits auf Facebook, Youtube & Co aktiv oder planen, dort mit eigenen kommerziellen Inhalten in Erscheinung zu treten (siehe zu den Vorteilen des Social Web für Unternehmen auch den aktuellen Artikel der FAZ).

Eine zentrale Vorfrage, derer sich die Unternehmen aber auch Privatpersonen zumindest bewußt sein sollten, ist dabei die Einräumung von Nutzungsrechten an den eingestellten (Unternehmens-)inhalten.

So ist vielen Unternehmen nicht wirklich klar, dass die jeweiligen Nutzungsbedingungen der verschiedenen Social Media Präsenzen spezifische Klauseln vorsehen, die regeln, inwieweit dem jeweiligen Betreiber der Plattform Rechte zur Nutzung (teilweise auch Weitergabe) der eingestellten Inhalte eingeräumt werden. In diesen Nutzungsbedingungen, die mit der Anmeldung ja auch als verbindliche vertragliche Grundlage zwischen Nutzer und Plattformbetreiber akzeptiert werden, finden sich teilweise sehr weitgehende Nutzungsrechte, die den jeweiligen Plattformbetreibern – zumindest nach der Schriftform – einen erheblichen Spielraum zum Umgang mit den (Unternehmens-)inhalten einräumen. Dies schreckt einige Unternehmen (spätestens bei Einschaltung der hauseigenen Rechtsabteilung) vor einem entsprechenden Engagement auf diesen Plattformen ab. Werden dann jedoch jegliche Aktivitäten unterlassen, was ich ebenso für eine falsche Reaktion halte, vergeben sich die Unternehmen interessante Möglichkeiten des Social Media Marketing. [mehr lesen]

Wikileaks & Recht – USA verlangt personenbezogene Daten von Twitter heraus

Laut britischen und zwischenzeitlich auch deutschen Medienberichten ist die Internetplattform Twitter vom US-amerikanischen Verteidigungsministerium mit einer richterlichen Anordnung unter Androhung von Zwangsmaßnahmen (sog. „subpoena“) aufgefordert worden, verschiedene personenbezogene Daten von Unterstützern von Wikileaks herauszugeben.

In diesem Zusammenhang sollen offensichtlich die Daten der Twitter Konten von fünf Personen weitergegeben werden. Es handelt sich dabei neben Julian Assange wohl um den Soldaten Bradley Manning, der im Verdacht steht geheime Dokumente an Wikileaks weitergegeben zu haben, die zwei Programmierer Rop Gongrijp und Jacob Appelbaum und die Abgeordnete des isländischen Parlaments Birgitta Jonsdottir. [mehr lesen]