Datenschutzkonforme Nutzung von Google Analytics nun (auch nach Auffassung der Datenschutzbehörden) möglich und die Erkenntnisse für den Facebook Like Button

Vor fast zwei Jahren hatte der sogenannte Düsseldorfer Kreis, als Zusammenkunft der Datenschutzbeauftragten der Länder, beschlossen, dass IP-Adressen als personenbezogene Daten anzusehen sind (weiterführend Entscheidung der Datenschutzbehörden: Nutzung von Google Analytics ohne Zustimmung der Besucher unzulässig. Diese Interpretation führte dazu, dass man davon ausgehen musste, dass Analysewerkzeuge, die IP-Adressen erheben und an den jeweiligen Diensteanbieter weitergeben – wie z.B. der weit verbreitete Dienst Google Analytics – ohne ausdrückliche Einwilligung des „getrackten“ Nutzers rechtswidrig sind (weiterführend Ist die Nutzung von Google Analytics und Co rechtswidrig?). [mehr lesen]