„Nur“ ein Anerkenntnisurteil ?

Heute Vormittag habe ich gemeinsam mit Peter Ambrozy den ersten Termin vor dem LG Stuttgart in Sachen edelight wahrgenommen (siehe „Musterprozess geht in die erste Runde“ bzw. noch einmal die Hintergründe zu dem Sachverhalt im Blog von edelight).

Wir hatten ja auf ein streitiges Urteil des LG Stuttgart gehofft, mit dem die Frage der Haftung eines Portalbetreibers wie edelight für „User Generated Content“ weitergehender Klarheit zugeführt worden wäre.

Wir haben gewonnen, aber… [mehr lesen]

„Musterprozess“ geht in die erste Runde…

Ich hatte in früheren Postings schon angedeutet, dass wir für die Geschenkeplattform und Social-Commerce Hoffnung edelight, derzeit ein Art Musterprozess führen, um die Frage der Haftung von Betreibern solcher Internetportale für „User Generated Content“ einer weitergehenden Klärung zuzuführen.

Hintergründe zu dem Sachverhalt findet man im Blog von edelight.

Web 2.0 in weniger als fünf Minuten…

Der Film von Michael Wesch von der Kansas State University bietet neben einer kurzen Einführung in das Thema Web 2.0 auch ein bißchen Hintergründiges. Für alle die den netten Film noch nicht gesehen haben, anbei der Link:

Watch Web 2.0 in just under 5 minutes

Nicht umsonst stehen am Schluss ein paar Fragen über Copyright und Authorship, über die wir uns im Zusammenhang mit „Web 2.0“ dringend Gedanken machen sollten…


YouTube wird für Urheberrechtsverletzungen verantwortlich gemacht

Heise berichtet aktuell, über einige kritische Stimmen zu Verletzungen von Urheberrechten auf der Videoplattform YouTube. Amerikanische Mediengrössen wie NBC, Viacom und Twentieth Century Fox wollen YouTube grundsätzlich für die Inhalte verantwortlich machen, die auf der Plattform der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden und haben in den USA teilweise auch schon konkret die Entfernung zahlreicher Videoclips gefordert.

Es ist wohl nur eine Frage der Zeit bis entsprechende Forderungen auch in Deutschland an solche Portale herangetragen werden. [mehr lesen]

Zurück zum Thema: Einstweilige Verfügung gegen rapidshare

Vom Landgericht Köln wurde vor kurzem auf Antrag der GEMA eine einstweilige Verfügung gegen die Betreiber von rapidshare.de erlassen (siehe heise). rapidshare ist ein sogenannter „Share-Hoster“, der für beliebige Inhalte Speicherkapazitäten zur Verfügung stellt, welche dort dann von anderen Nutzern abgerufen werden können. Lediglich für den Abruf etwaiger Inhalte erhebt rapidshare ein Nutzungsentgelt.

Auch dieser neue Fall zeigt, die Aktualität der bereits mehrfach angesprochenen Frage der Haftung für „User Generated Content“ (vgl. Beitrag vom 8.Januar 2007). [mehr lesen]

Hoffnung bei Abmahnungen wegen fehlender Pflichtangaben in E-Mails

Mit der Überschrift „Heute schon abgemahnt worden?“ weist der mepHisto-bLAWg auf die Nachricht bei heise-Online hin, dass zahlreiche deutsche Webhoster von einer Firma namens Iglusoft abgemahnt wurden, da deren eMails „nicht den Formvorschriften entsprechen, die für eMails gelten, welche Geschäftsbriefe ersetzen“. Damit wird die Abmahnwelle wegen fehlender Pflichtangaben in eMails eröffnet, die seit 01.01.2007 auch auf elektronischen Geschäftsbriefen enthalten sein müssen (siehe auch Infos bei www.dennis-knake.de) [mehr lesen]

Erste Abmahnungen wegen fehlender Pflichtangaben in E-Mails

Es ist fürchterlich…

Kaum habe ich meinen letzten Eintrag über mögliche Abmahnungen wegen fehlender Pflichtangaben auf E-Mails fertig getippt, schon muss ich auf heise lesen, dass es tatsächlioch auch schon los geht.

Insofern kann man allen Unternehmen nur raten, zeitnah Ihre E-Mailvorlagen anzupassen.

Ansonsten muss man sich so langsam wirklich fragen, wann diesem Abmahnwahn eine Ende gemacht wird…

Thema verfehlt, aber trotzdem von Interesse

Das Thema „Notwendige Pflichtangaben bei E-Mail“ geistert ja im Moment durch die Lande.

Um auch hier denkbaren Abmahnwellen frühzeitig Einhalt zu gebieten, erlaube ich mir ein paar kurze Ausführungen dazu in diesem Blog. Ist zwar nicht 100%ig im Thema, dürfte aber für die Betroffenen trotzdem von einigem Interesse sein.

Seit dem 01.01.2007 ist nun auch gesetzlich klargestellt, dass elektronische Geschäftsbriefe, sprich E-Mails, die handelsrechtlichen Pflichtangaben enthalten müssen. [mehr lesen]