Crowdsourcing

Crowdsourcing bezeichnet eine interaktive Form der Wertschöpfung mittels eines Netzwerkes aus Freiwilligen.

Im Rahmen eines Crowdsourcing-Konzepts lagern Unternehmen interne Aufgaben und Projekte an eine Gruppe von Internetnutzern aus. Es handelt sich um solche Angelegenheiten und Unternehmungen, die für gewöhnlich durch bezahlte Mitarbeiter erledigt werden. Durch die Auslagerung können Unternehmen von den Ideen und dem Know-How der Masse profitieren. Davon abzugrenzen ist das sogenannte „Outsourcing“, bei dem die Aufgaben an andere Unternehmen weitergegeben werden. Ein häufig vorkommender Fall des Outsourcing ist die Auslagerung des „Facility-Management“. Crowdsourcing kann sowohl auf die Produktentwicklung als auch auf Dienstleistungen gerichtet sein. Die Internetnutzer überwinden die Rolle des reinen Konsumenten und werden zu Prosumenten. Sie sind  Verbraucher, aber eben auch Produzenten. Zum Teil werden die Freiwilligen durch Geldprämien, exklusive Information oder sonstige Vergünstigungen entlohnt. Oft genug erhalten sie für ihr Engagement jedoch keine Gegenleistung. Zahlreiche Beispiele beweisen jedoch, dass Crowdsourcing auch ohne monetäre Anreize funktionieren kann. Prominentester Vertreter dürfte Wikipedia sein.

Weitere Spielarten sind das Crowdtesting und das Crowdfunding.

Beim Crowdtesting testen die Internetnutzer Apps und Webanwendungen.

Mithilfe von Crowdfunding werden Kapitalgeber gesucht.

Rechtlicher Rahmen beim Crowdsourcing: Datenschutz und Urheberrecht

Neben datenschutzrechtlichen Fragestellungen stehen natürlich das Urheberecht und das Vertragsrecht stark im Vordergrund. Bevor eine Aufgabe an die Crowd übergeben werden kann, müssen die rechtlichen Parameter festgesteckt werden, damit das Unternehmen die Ergebnisse auch wirklich für sich nutzen kann und keiner der Entwickler im Nachhinein Rechte für sich reklamiert.

Diese Leistungen bieten wir Ihnen im Bereich des Crowdsourcing unter anderem an:
  • Wir beraten Unternehmen zu geplanten Crowdsourcing-Projekten
  • Wir gestalten und begleiten Projekte auf vertraglicher Ebene
  • Wir beraten und vertreten bei gerichtlichen und außergerichtlichen Streitigkeiten

Sie haben weitergehende Fragen? Gern steht Ihnen Rechtsanwalt Dr. Carsten Ulbricht, Partner bei Bartsch Rechtsanwälte in Stuttgart, telefonisch unter +49 (0) 711 23 84 953 oder via E-Mail cu@bartsch-rechtsanwaelte.de zur Verfügung.