Reißerische Gemüter behaupten, das 21. Jahrhundert sei auch durch den sogenannten „War for Talent“ geprägt, einer Schlacht um die klügsten Kopf, die der globale Markt zu bieten hat. Digitale Kanäle wie etwa Xing oder Linkedin gelten als elementar, um die fachlichen Eliten zu erreichen und anzusprechen und werden dementsprechend gern von Geschäftsführern, Personalern, Führungskräften und Recruitern genutzt, um die Arbeitgebermarke attraktiv zu präsentieren und potentielle Mitarbeiter anzusprechen (sog. Employer Branding).
Bei der Präsentation der Arbeitgebermarke und dem Anwerben neuer Mitarbeiter durch Social Media Recruiting sind zahlreiche rechtliche Vorgaben zu berücksichtigen
Unternehmenseigen Profilseiten und digitale Werbekampagnen, bei denen auch den Usern eine aktive Rolle zugeschrieben wird, werfen urheberrechtliche und haftungsrechtliche Fragen auf. Sollen potentielle Mitarbeiter darüber hinaus gezielt gefunden und angesprochen werden, treten auch datenschutzrechtliche Aspekte auf den Plan, nämlich ob und unter welchen Voraussetzungen Unternehmen die Daten potentieller Mitarbeiter erheben und zur direkten Ansprache verwerten dürfen. (=> Arbeitnehmerdatenschutz).
Daneben werden unter dem Stichwort „Active Sourcing“ (=> Active Sourcing) aber auch wettbewerbsrechtliche Problematiken relevant. Im Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) ist nämlich auch geregelt, inwiefern und wie Mitarbeiter eines anderen Wettbewerbers angesprochen bzw. abgeworben werden können. (vgl. Social Media Recruiting & Recht – LG Heidelberg verbietet wettbewerbswidrigen Abwehrversuch über XING)
Unternehmen sehen sich bei Soial Media Recruiting einem realen Haftungsrisiko gegenüber
Da sich Unternehmen, welche ihren Mitarbeitern die Nutzung von Social Media gestatten, mit einem realen Haftungsrisiko konfrontiert sehen, ist es sinnvoll, sie für die rechtlichen Aspekte des social networking zu sensibilisieren und durch die Abfassung von Social Media Guidelines Orientierung zu geben.
Diese Leistungen bieten wir Ihnen unter anderem im Bereich des Social Media Recruitings an:
- Urheberrechtliche und haftungsrechtliche Beratung zu Ihren Kampagnen.
- Beratung zu Recruiting-Maßnahmen im Rahmen von Social Media in datenschutzrechtlicher und wettbewerbsrechtlicher Hinsicht.
- Erstellen und Prüfen von Social Media Guidelines.
- Workshops für Mitarbeiter zum Thema Datenschutz, Urheberrecht, Haftung und Wettbewerbsrecht.
Vertretung in außergerichtlichen und gerichtlichen Streitigkeiten.
Sie haben weitergehende Fragen? Gerne steht Ihnen Rechtsanwalt Dr. Carsten Ulbricht, Partner bei der Kanzlei Menold Bezler in Stuttgart, telefonisch unter +49 (0) 711 860 40 025 oder via E-Mail carsten.ulbricht@menoldbezler.de zur Verfügung.